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Provisorische Sperre von Mathias Flückiger ist aufgehoben

Grosser Zwischenerfolg für Mathias Flückiger! Die  Disziplinarkammer von Swiss Olympic (DK) hat entschieden, dass das  atypische Zeranol-Testresultat nicht als positive Dopingprobe gewertet  werden darf. Damit wird die von Swiss Sports Integrity (SSI) am 18.  August ausgesprochene provisorische Sperre gegen den Berner  Mountainbiker nach rund 120 Tagen aufgehoben. Für Flückiger ist dies ein  sehr grosser und wichtiger Erfolg im Beweiskampf für seine Unschuld.

«Ich habe nie gedopt. Der Entscheid der Disziplinarkammer ist für mich  eine extrem grosse Erleichterung. Es waren die schlimmsten fünf Monate  meines Lebens. Nach monatelangem, enorm belastendem Warten blicke ich  nun wieder optimistisch in die Zukunft. Sportlich bin ich motivierter  denn je und ich arbeite täglich an meinem Comeback», zeigt sich  Flückiger höchst erfreut.

Rückblende: Am 16. September 2022 hatten Mathias Flückiger und sein Team  bei der DK ein ausführliches Dossier mit Erklärungen und  Entlastungsindizien eingereicht. Dabei beantragte Flückiger die  sofortige Aufhebung der provisorischen Sperre.

Die wichtigsten, entlastenden Indizien:

  • Der  DK wurde realistisch mit den dazugehörigen Beweisen aufgezeigt, wie es  zu einer Kontamination von Lebensmitteln hätte kommen können.
  • Das Steroidprofil Flückigers ist normal, also absolut unauffällig.
  • Flückiger  liess eigenständig am 31. August 2022 eine Haarprobe nehmen, die am 12.  September 2022 von Prof. Pascal Kintz von der Universität Strasbourg  analysiert wurde. Kintz ist der weltweit führende Experte auf diesem  Gebiet und hat sich insbesondere in Haaranalysen in Strafverfahren einen  Namen gemacht. Die Haar-Analyse war negativ. Es wurden keine Spuren von  Zeranol bzw. von dessen Metaboliten im Haar Flückigers gefunden. Dies  bedeutet, dass Mathias Flückiger weder über eine längere Zeit  Kleinstmengen an Zeranol zu sich genommen hat, noch eine grössere Menge  an einem bestimmten Tag.
  • Kurz  vor und nach dem atypischen Testresultat im Rahmen der Schweizer  Meisterschaften in Leysin wurden zwei negative Proben bei Flückiger  durchgeführt.
 
  1. Montag, 30. Mai 2022, Trainingskontrolle durch SSI, 6 Tage vor XCO-SM Leysin (Sui)
  2. Freitag, 10. Juni 2022, Wettkampfkontrolle durch UCI/ITA, 5 Tage nach SM, nach XCC-Weltcupsieg in Leogang (Ö)
 
  • Es  gibt mehrere wissenschaftliche Belege und Erkenntnisse, dass ein  Dopingszenario im Fall von Mathias Flückiger ausgeschlossen werden kann:  Die vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Zeranol zeigen, dass  dieses bei Menschen mit grösster Wahrscheinlichkeit keinen anabolen  Effekt hat. So wird denn auch Zeranol weder in Body-Builder-Kreisen noch  von Athletinnen und Athleten (vgl. WADA-Statistiken) als Anabolika  verwendet. Zeranol wird wegen der Nichtwirksamkeit auch nicht in  Mikrodosen eingesetzt (anders als Testosteron und testosteronähnliche  anabol androgene Steroide). Die chemischen Strukturen von Testosteron  und Zeranol sind grundverschieden, deren Wirkmechanismus auch.

Es ist klar: Eine solche provisorische Sperre hätte SSI niemals  aussprechen dürfen, wenn sie sich an die "Stakeholder Notice regarding  potential meat contamination cases" der Weltantidopingagentur WADA  gehalten hätte. Dieser WADA-Leitfaden gibt vor, was in einem solchen  Fall unternommen werden muss, bevor die Dopingprobe als "abnormes  Analyseresultat" ("positive Probe") gewertet werden darf. Die SSI hat  die meisten Schritte nicht eingehalten. Fakt ist: Die SSI hätte die  Probe Flückigers gar nie als positiv, sondern lediglich als atypisch  werten dürfen. Eine positive Probe ist jedoch Voraussetzung für die  Verhängung einer provisorischen Sperre, bzw. die Durchführung der  B-Probe.

Genau deshalb und hierzu hatte die DK am 28. September 2022 eine erste  wichtige Entscheidung zu Gunsten Flückigers gefällt. Die DK hatte SSI  einstweilen superprovisorisch gestoppt (d.h. ohne Anhörung der SSI). Das  bedeutet, dass jegliche Fristen eines normalen Dopingverfahren bis auf  weiteres aufgehoben wurden. Damit liess die DK nicht zu, dass SSI mit  der Öffnung der B-Probe das «normale» Verfahren in einem Dopingfall  fortsetzt.

Die Aufhebung der provisorischen Sperre per sofort ab dem 17. Dezember  2022 ist für Flückiger in mehrfacher Hinsicht enorm wichtig: «Seit mehr  als fünf Monaten habe ich keinen Wettkampf mehr bestritten. In dieser  Zeit bin ich in der Weltrangliste von Position 3 auf 24 zurückgefallen  und meine Startposition hat sich dadurch massiv verschlechtert. Auch  fehlt mir Wettkampfpraxis und ich habe die gesamte zweite Saisonhälfte  mit den Höhepunkten EM und WM verpasst. Ich gehe nun meine Saisonplanung  2023 an und will bald wieder Rennen fahren.»

Nun geht der Fall zurück zu SSI. Unter Beachtung der Stakeholder Notice  kann die nationale Antidopingagentur allenfalls eine erneute Wertung der  A-Probe vom 5. Juni 2022 als abnormes oder atypisches Analyseresultat  vornehmen. Den Entscheid der DK kann SSI juristisch nicht anfechten.

Der Albtraum ist für Mathias Flückiger also noch nicht vorbei: «Ich  wünsche mir, dass mein Fall möglichst bald abgeschlossen werden kann.  Die ständige Unsicherheit, das monatelange Warten, die unbegründeten  Anschuldigungen müssen endlich ein Ende haben.»

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