ZEG beansprucht kein Kurzarbeitergeld – voller Lohn für Mitarbeiter
Die ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG mit Sitz in Köln hat bei der Agentur für Arbeit die für ihre Mitarbeiter in der Firmenzentrale angemeldete Kurzarbeit zurückgezogen. Obwohl diese in den zurückliegenden Wochen praktiziert wurde, hat sich das Unternehmen aufgrund der überraschend guten Geschäftsentwicklung zu diesem Schritt entschlossen. „Unsere wirtschaftliche Entwicklung verlief in der Krise deutlich besser als ursprünglich angenommen und befürchtet, so dass wir diesen Schritt gehen, um den Staat und damit den Steuerzahler zu entlasten“, so Vorstandsvorsitzender Georg Honkomp. „Wir können die Kosten selbst tragen.“ Die ZEG ist damit ein Vorbild für andere Unternehmen, die ebenfalls trotz der Corona-Pandemie wirtschaftlich erfolgreich sind.
Für die ZEG-Mitarbeiter bedeutet das, dass der April rückwirkend und der Mai normal abgerechnet werden und die Differenz zum normalen Netto-Lohn, den sie ohne Kurzarbeit erhalten hätten, mit der nächsten Lohn- bzw. Gehaltszahlung ausgezahlt wird. Bereits im März zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Unternehmensleitung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versprochen, finanzielle Einbußen durch die Kurzarbeit zu entschädigen, wenn die ZEG aufgrund der Ereignisse dazu in der Lage ist. Dieses Versprechen wird nun eingelöst.
Weitere Informationen unter www.zeg.de