Thömus maxon Swiss Mountain Bike Racing - Nach über 800 Tagen ist der Fall Flückiger endlich abgeschlossen
Der Schweizer Mountainbiker Mathias Flückiger ist definitiv von allen Vorwürfen der Verletzung von Anti-Doping-Bestimmungen freigesprochen. Nachdem Swiss Sports Integrity auf einen Weiterzug an den Internationalen Sportgerichtshof TAS verzichtet hatte, liessen auch der Radweltverband UCI und die Welt-Antidoping-Agentur WADA die Fristen für einen Gang ans TAS verstreichen. Damit geht für Flückiger ein mehr als zweijähriger Kampf gegen ungerechtfertigte Dopinganschuldigen zu Ende.
Vor etwas mehr als einem Monat, am 13. September 2024, erhielt Mathias Flückiger auf Nachfrage bei der WADA die Bestätigung: Kein Weiterzug ans TAS! Für Flückiger endete damit eine lange Odyssee: «Die Belastung in den letzten zwei Jahren war unglaublich gross. Die Bewältigung dieses Falles, mit unendlich vielen Hindernissen, war der mit Abstand schwerste und längste Wettkampf in meiner Karriere. Ich bin dankbar, dass ich meine Familie, meine Freundin und ein unglaublich gutes Team an meiner Seite hatte. Sie haben es möglich gemacht, dass am Ende die Wahrheit siegte.»
Mehrere mögliche Erklärungen für den Ursprung der falschen Beschuldigungen
Letztendlich war das Urteil der Disziplinarkammer von Swiss Olympic (DK) so klar, dass es nicht überraschend kam, dass keine Partei den Fall ans TAS weiterzog. Mathias Flückiger zeigte in seiner Verteidigung mehrere Möglichkeiten auf, wie Zeranol in seiner Probe gemessen werden konnte. Eine Verunreinigung über Fleisch aus Brasilien, Gifte von Schimmelpilzen bei der Einnahme von Getreide oder die massiven Fehler bei der Probeentnahme, dem Transport und der anschliessenden Lagerung: Alles mögliche und realistische Gründe, wie es zum atypischen Testresultat an den Schweizer Meisterschaften am 5. Juni 2022 kommen konnte. Fakt ist: Es gab nie eine verwertbare Probe, geschweige denn eine positive A-Probe, wie dies immer wieder fälschlicherweise kolportiert wurde.
Bei der A-Probe wurden winzige 0.3 Nanogramm Zeranol pro Milliliter gemessen, ein Wert nahe der Nachweisgrenze und weit unterhalb des Grenzwertes der WADA von 5 Nanogramm pro Milliliter. Unterhalb des Grenzwertes darf eine Probe nicht als «Abnormal Finding» (positiv) bezeichnet werden und gilt als «Atypical Finding», bei dem zwingend weitere Abklärungen vorgenommen und der Athlet einbezogen werden müssen. Da es nie eine «positive A-Probe» gab, konnte Mathias Flückiger auch gar keine Öffnung der B-Probe verlangen.
Nicht Profiteur, sondern Opfer von Verfahrensfehlern
Wer meint, Flückiger habe bei der Urteilssprechung von Verfahrensfehlern profitiert, liegt falsch. Der Olympiazweite von Tokio profitierte nicht, sondern war Opfer mehrerer gravierender Verfahrensfehler: Genau dies hielt die Disziplinarkammer (DK) von Swiss Olympic fest: Es lagen grobe Verfahrensverstösse vor, welche zur generellen Nichtigkeit und damit Unverwertbarkeit der Probe führten. Das erklärt auch, weshalb bei Flückiger die fünf Tage vor und fünf Tage nach dem 5. Juni 2022 (korrekt) genommenen Proben und seine Haaranalyse negativ waren. Unfassbare 831 Tage mussten nach der schludrigen Probeentnahme vergehen, bis der Fall nun zu einem Ende fand. Viel zu lange. Flückiger: «Ich bin stolz, dass ich nie aufgegeben habe. Dass ich die Kraft hatte, so lange an die Gerechtigkeit zu glauben. Und dass ich über all die Zeit so viele mentale Rückschläge wegstecken konnte.»
Hoffen auf Aufarbeitung initiiert durch Swiss Olympic
Das Urteil der DK ist fundiert, klar und für Swiss Sports Integrity (SSI) vernichtend. Dennoch bleibt Flückiger konsterniert. Denn weder SSI noch der Verband Swiss Cycling, der den Fall als «positive Probe mit Anabolika» überhaupt erst an die Öffentlichkeit kommuniziert hatte, zeigen sich in irgendwelcher Form reuig, einsichtig oder sich eines Fehlers bewusst. Die beiden Institutionen verfolgen bis heute die Taktik «Gras drüber wachsen lassen».
Umso mehr freut Mathias Flückiger, dass der Exekutivrat von Swiss Olympic sich der Thematik angenommen hat und nun bemüht ist, den Fall aufzurollen. Flückiger: «Mir geht es darum, die Abläufe und die Verantwortlichkeiten zu verbessern. Denn das System hat in meinem Fall massiv versagt, und zwar mehrfach. Es muss sichergestellt werden, dass es nie mehr einen solchen Fall im Schweizer Sport gibt. Ich hoffe, dass Swiss Olympic die Weichen für eine lückenlose Aufarbeitung des Falles stellt.»
Massiven Schaden erlitten
Im Urteil der DK wurde SSI zur Zahlung der Verfahrenskosten von 3000 CHF und zu einer Parteientschädigung von 43'380.45 CHF an Mathias Flückiger verpflichtet. Dieser Betrag deckt jedoch bei weitem nicht die effektiven Kosten, die Mathias Flückiger im Laufe der letzten zwei Jahre ausgeben musste, geschweige denn die entgangenen Prämien und Sponsoringeinnahmen sowie die persönlichen Aufwendungen. Für Flückiger steht ausser Frage, dass zumindest der effektiv erlittene finanzielle Schaden vollumfänglich ersetzt werden muss.
Fotos: (c) Thoemus maxon Swiss Mountain Bike Racing - Staron Photo
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