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Thömus maxon Swiss Mountain Bike Racing - Nach über 800 Tagen ist der Fall Flückiger endlich abgeschlossen

Der Schweizer Mountainbiker Mathias Flückiger ist definitiv von  allen Vorwürfen der Verletzung von Anti-Doping-Bestimmungen  freigesprochen. Nachdem Swiss Sports Integrity auf einen Weiterzug an  den Internationalen Sportgerichtshof TAS verzichtet hatte, liessen auch  der Radweltverband UCI und die Welt-Antidoping-Agentur WADA die Fristen  für einen Gang ans TAS verstreichen. Damit geht für Flückiger ein mehr  als zweijähriger Kampf gegen ungerechtfertigte Dopinganschuldigen zu  Ende.

Vor etwas mehr als einem Monat, am 13. September 2024, erhielt Mathias  Flückiger auf Nachfrage bei der WADA die Bestätigung: Kein Weiterzug ans  TAS! Für Flückiger endete damit eine lange Odyssee: «Die Belastung in  den letzten zwei Jahren war unglaublich gross. Die Bewältigung dieses  Falles, mit unendlich vielen Hindernissen, war der mit Abstand schwerste  und längste Wettkampf in meiner Karriere. Ich bin dankbar, dass ich  meine Familie, meine Freundin und ein unglaublich gutes Team an meiner  Seite hatte. Sie haben es möglich gemacht, dass am Ende die Wahrheit  siegte.»

Mehrere mögliche Erklärungen für den Ursprung der falschen Beschuldigungen
Letztendlich war das Urteil der Disziplinarkammer von Swiss Olympic (DK)  so klar, dass es nicht überraschend kam, dass keine Partei den Fall ans  TAS weiterzog. Mathias Flückiger zeigte in seiner Verteidigung mehrere  Möglichkeiten auf, wie Zeranol in seiner Probe gemessen werden konnte.  Eine Verunreinigung über Fleisch aus Brasilien, Gifte von Schimmelpilzen  bei der Einnahme von Getreide oder die massiven Fehler bei der  Probeentnahme, dem Transport und der anschliessenden Lagerung: Alles  mögliche und realistische Gründe, wie es zum atypischen Testresultat an  den Schweizer Meisterschaften am 5. Juni 2022 kommen konnte. Fakt ist:  Es gab nie eine verwertbare Probe, geschweige denn eine positive  A-Probe, wie dies immer wieder fälschlicherweise kolportiert wurde.

Bei der A-Probe wurden winzige 0.3 Nanogramm Zeranol pro Milliliter  gemessen, ein Wert nahe der Nachweisgrenze und weit unterhalb des  Grenzwertes der WADA von 5 Nanogramm pro Milliliter. Unterhalb des  Grenzwertes darf eine Probe nicht als «Abnormal Finding» (positiv)  bezeichnet werden und gilt als «Atypical Finding», bei dem zwingend  weitere Abklärungen vorgenommen und der Athlet einbezogen werden müssen.  Da es nie eine «positive A-Probe» gab, konnte Mathias Flückiger auch  gar keine Öffnung der B-Probe verlangen.

Nicht Profiteur, sondern Opfer von Verfahrensfehlern
Wer meint, Flückiger habe bei der Urteilssprechung von Verfahrensfehlern  profitiert, liegt falsch. Der Olympiazweite von Tokio profitierte  nicht, sondern war Opfer mehrerer gravierender Verfahrensfehler: Genau  dies hielt die Disziplinarkammer (DK) von Swiss Olympic fest: Es lagen  grobe Verfahrensverstösse vor, welche zur generellen Nichtigkeit und  damit Unverwertbarkeit der Probe führten. Das erklärt auch, weshalb bei  Flückiger die fünf Tage vor und fünf Tage nach dem 5. Juni 2022  (korrekt) genommenen Proben und seine Haaranalyse negativ waren.  Unfassbare 831 Tage mussten nach der schludrigen Probeentnahme vergehen,  bis der Fall nun zu einem Ende fand. Viel zu lange. Flückiger: «Ich bin  stolz, dass ich nie aufgegeben habe. Dass ich die Kraft hatte, so lange  an die Gerechtigkeit zu glauben. Und dass ich über all die Zeit so  viele mentale Rückschläge wegstecken konnte.»

Hoffen auf Aufarbeitung initiiert durch Swiss Olympic
Das Urteil der DK ist fundiert, klar und für Swiss Sports Integrity  (SSI) vernichtend. Dennoch bleibt Flückiger konsterniert. Denn weder SSI  noch der Verband Swiss Cycling, der den Fall als «positive Probe mit  Anabolika» überhaupt erst an die Öffentlichkeit kommuniziert hatte,  zeigen sich in irgendwelcher Form reuig, einsichtig oder sich eines  Fehlers bewusst. Die beiden Institutionen verfolgen bis heute die Taktik  «Gras drüber wachsen lassen».

Umso mehr freut Mathias Flückiger, dass der Exekutivrat von Swiss  Olympic sich der Thematik angenommen hat und nun bemüht ist, den Fall  aufzurollen. Flückiger: «Mir geht es darum, die Abläufe und die  Verantwortlichkeiten zu verbessern. Denn das System hat in meinem Fall  massiv versagt, und zwar mehrfach. Es muss sichergestellt werden, dass  es nie mehr einen solchen Fall im Schweizer Sport gibt. Ich hoffe, dass  Swiss Olympic die Weichen für eine lückenlose Aufarbeitung des Falles  stellt.»

Massiven Schaden erlitten
Im Urteil der DK wurde SSI zur Zahlung der Verfahrenskosten von 3000 CHF  und zu einer Parteientschädigung von 43'380.45 CHF an Mathias Flückiger  verpflichtet. Dieser Betrag deckt jedoch bei weitem nicht die  effektiven Kosten, die Mathias Flückiger im Laufe der letzten zwei Jahre  ausgeben musste, geschweige denn die entgangenen Prämien und  Sponsoringeinnahmen sowie die persönlichen Aufwendungen. Für Flückiger  steht ausser Frage, dass zumindest der effektiv erlittene finanzielle  Schaden vollumfänglich ersetzt werden muss.


Fotos: (c) Thoemus maxon Swiss Mountain Bike Racing - Staron Photo

Weitere Informationen unter www.rnracingteam.ch

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